COVID 19

 

4. COVID SCHUTZMASSNAHMEN

VERORDNUNG

ÖFFNUNG 08.02.2021

 

* Notfall: Sie Können kurzfristig keinen Termin zu einem Zutrittstest organisieren. 

Sie können auch bei mir in der Praxis einen Selbsttest (erhalten Sie von mir)

an Ort und Stelle durchführen. 

 

* Zutrittstest (Nachweis - neg. Test auf SARS-COV2 - Antigentest dürfen nicht älter als   

48 Stunden sein bzw. PCR-Test nicht älter als 72 Stunden.

* Zutrittstest müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttest) 

* FFP-2-Maske

* Für Kinder unter 10 Jahren gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten 

* Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis + FFP-2 Maske. 

* Personen die in den vergangenen 6 Monaten mit COVID 19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind müssen sich nicht mehr testen lassen, aber eine ärztliche Bestätigung mitbringen und die FFP-2 Maske tragen. 

 * Personen die schon geimpft sind, müssen trotzdem einen Test vorweisen und FFP-2 Maske tragen.

 * Für alle gilt einen "Lichtbildausweis" mitzubringen

 

WKS E-mail Samstag 05.02.2021

 

Sie wollen einen Termin:

0664 7369 1651