4. COVID SCHUTZMASSNAHMEN
VERORDNUNG
ÖFFNUNG 08.02.2021
* Zutrittstest (Nachweis - neg. Test auf SARS-COV2 - Antigentest oder PCR Test) dürfen nicht älter als
48 Stunden sein.
* Zutrittstest müssen von öffentlich-befugten Stellen stammen (keine Selbsttest)
* FFP-2-Maske
* Für Kinder unter 10 Jahren gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten
* Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis + FFP-2 Maske.
* Personen die in den vergangenen 6 Monaten mit COVID 19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind müssen sich nicht mehr testen lassen, aber eine ärztliche Bestätigung mitbringen und die FFP-2 Maske tragen.
* Personen die schon geimpft sind, müssen trotzdem einen Test vorweisen und FFP-2 Maske tragen.
* Für alle gilt einen "Lichtbildausweis" mitzubringen
WKS E-mail Samstag 05.02.2021
Sie wollen einen Termin:
0664 7369 1651